Für die Bereiche GRS.BRAU und GRS.GETRÄNKE gibt es, zur optimalen Planung und Abwicklung Ihrer Feste, das Programmmodul "GRS.Kurzfristiges Leihinventar".
Ein Branchenprogramm für Brauereien ohne Biersteuer, ist wie Bier ohne Malz - es würde einfach etwas wesentliches fehlen. Das Biersteuer-Modul von GRS.BRAU entlastet Sie im täglichen Brauereibetrieb und lässt Sie nachts ruhig schlafen.