
Das Standalone-Modul „Festplatz-Nachkalkulation“ zeigt Ihnen nach der Saison und in Zukunft, wie erfolgreich die Belieferung der von Ihnen ausgerichteten Feste für Sie war.
Am 13. Dezember 2014 trat in der Lebensmittelinformationsverordnung eine neue Vorschrift in Kraft. Vorgeschrieben wurde ab diesem Zeitpunkt, dass jedes Produkt das einen Alkoholgehalt von bis zu 10% aufweist, neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich das Zutatenverzeichnis, die Allergene und den Alkoholgehalt auszuweisen hat.
Was sich für Flaschenbiere über das Etikett noch relativ einfach darstellt, ist beim Fassbier, ohne zusätzliche, umständliche Etikettierung nicht ganz so trivial.
Das Modul Fassbier-Deklaration, innerhalb von GRS.BRAU, löst diese Aufgabe in vollem Umfang. Es unterstützt den Anwender auch diese Verordnung vorschriftsmäßig einzuhalten.
Fassbier-Deklaration ist in der Handhabung einfach und praktikabel und spart sofort Papier und Zeit wie auch mittel- und langfristig einiges an Geld.